Grabarten und Bestattungsmöglichkeiten

Noch ist unser Friedhof von konventionellen Grabstellen (Wahlgrabstätten mit Nutzungsrecht) geprägt. Diese Grabart erlaubt die individuelle Bepflanzung und Gestaltung entsprechend der Grabmal- und Bepflanzungssatzung durch die Angehörigen. Die Grabstätten werden als Einzel- oder Doppelgrabstellen vergeben. (Weitere Informationen zur Grabgestaltung finden Sie hier.) In den vergangenen Jahren hat aber die Nachfrage nach pflegeleichten Grabstellen zugenommen. Viele Menschen machen sich Gedanken, wie eine Grabpflege langfristig zu gewährleisten ist. Oftmals gibt es vor Ort keine Angehörigen, die eine Grabstelle pflegen können oder möchten. Manch einer hat Sorge aus Alters- oder Gesundheitsgründen ein Grab nicht bis zum Ablauf der Ruhezeit pflegen zu können.

Schon seit vielen Jahren ist es auf dem Ev. Friedhof Dülmen möglich, ein Rasengrab zu erwerben, dessen Pflege und Unterhaltung über die gesamte Nutzungszeit vom Friedhofsträger gewährleistet wird. Jedes Rasengrab erhält eine Platte mit Namen, Geburts- und Sterbedatum des/der Verstorbenen.

Rasengrabstellen gibt es für Erdbestattungen und für Urnenbeisetzungen

  •     als Reihengemeinschaftsgrab im Urnenfeld zur Beisetzung einer Urne
  •     als Wahlgemeinschaftsgrab (Einzel- oder Doppelgrabstelle) für Sarg- und Urnenbestattungen       mit der Möglichkeit, weitere Urnen oder im Doppelgrab einen weiteren Sarg beizusetzen.

 

In allen Grabarten beträgt die Ruhezeit  

  • für Erdbestattungen 30 Jahre
  • für Urnen 20 Jahre.

Weitere Einzelheiten und rechtliche Bestimmungen finden Sie in den Friedhofssatzungen.

Fragen beantwortet Ihnen auch gerne Frau Bülter in der Friedhofsverwaltung